Kurz erklärt
Die MWST (Mehrwertsteuer) ist die allgemeine Verbrauchssteuer des Bundes: Unternehmen schlagen sie auf ihre Leistungen auf, ziehen die selbst bezahlte Vorsteuer ab und liefern die Differenz an die Eidgenössische Steuerverwaltung (ESTV) ab.
So funktioniert die Mehrwertsteuer
Die MWST wird auf jeder Stufe der Wertschöpfung erhoben, belastet am Ende aber nur den Konsum. Euer Betrieb ist dabei so etwas wie die Inkassostelle des Bundes: Ihr verrechnet die Steuer euren Kundinnen und Kunden und zieht davon die MWST ab, die ihr selbst auf Material, Dienstleistungen oder Investitionen bezahlt habt – die sogenannte Vorsteuer.
Ein Beispiel: Eine Schreinerei kauft Holz und bezahlt darauf MWST. Verkauft sie den fertigen Tisch, stellt sie MWST in Rechnung. Abgeliefert wird nur die Differenz, also die Steuer auf dem Mehrwert, den die Schreinerei geschaffen hat. Die Grundlage dafür ist das Mehrwertsteuergesetz (MWSTG).
Die MWST-Sätze seit 2024
Seit dem 1. Januar 2024 gelten in der Schweiz drei Sätze. Die Erhöhung um einige Zehntelprozente geht auf die Abstimmung zur AHV-Reform «AHV 21» vom September 2022 zurück; vorher lagen die Sätze bei 7,7, 2,5 und 3,7 Prozent.
- Normalsatz 8,1 %: für alle steuerbaren Leistungen, die nicht unter einen der anderen Sätze fallen
- Reduzierter Satz 2,6 %: unter anderem für Nahrungsmittel, alkoholfreie Getränke, Bücher, Zeitungen und Medikamente
- Sondersatz 3,8 %: für Beherbergungsleistungen, also Übernachtungen inklusive Frühstück
Wer MWST abrechnen muss – und wie
Steuerpflichtig wird ein Unternehmen, sobald es im Jahr mindestens CHF 100’000 Umsatz aus Leistungen erzielt, die nicht von der Steuer ausgenommen sind – im In- und Ausland zusammen. Dann meldet ihr euch bei der ESTV an und erhaltet eine MWST-Nummer. Einige Bereiche wie Heilbehandlungen, Bildung oder Versicherungen sind von der Steuer ausgenommen.
Bei der Abrechnung habt ihr die Wahl: Mit der effektiven Methode zieht ihr die tatsächlich bezahlte Vorsteuer ab und rechnet in der Regel quartalsweise ab. Seit 2025 dürfen Unternehmen mit einem Jahresumsatz bis CHF 5’005’000 auf Antrag jährlich abrechnen und leisten dafür Ratenzahlungen. Kleinere Betriebe können stattdessen die Saldosteuersatzmethode wählen und mit einem von der ESTV festgelegten Branchensatz auf dem Umsatz rechnen, ohne Vorsteuer einzeln abzuziehen – abgerechnet wird dann halbjährlich.
Worauf ihr im Alltag achten solltet
Die meisten MWST-Fehler passieren nicht in der Abrechnung, sondern vorher: falscher Satz auf einer Rechnungsposition, eine Lieferantenrechnung ohne MWST-Nummer, Leistungen aus dem Ausland, auf denen Bezugsteuer anfällt. Rechnungen müssen unter anderem die MWST-Nummer, den Satz und den Steuerbetrag ausweisen, damit eure Kundschaft die Vorsteuer abziehen darf. Sauber gepflegte Steuercodes pro Konto und Produkt sparen am Quartalsende viel Sucherei – und eurem Treuhänder graue Haare.
MWST in Odoo
Die Schweizer Lokalisierung von Odoo bringt die aktuellen MWST-Sätze als Steuern mit, verknüpft mit den passenden Konten aus dem Kontenrahmen KMU. Jede Rechnungszeile kennt ihren Satz, die Vorsteuer aus Lieferantenrechnungen wird automatisch erfasst, und der MWST-Bericht für die Abrechnung entsteht aus den gebuchten Belegen.
Rechnungen mit korrektem Steuerausweis und QR-Zahlteil schreibt ihr in der Odoo Rechnungsstellung, Abrechnung und Abstimmung laufen in der Odoo Buchhaltung. Welche Abrechnungsmethode ihr nutzt und welche Steuercodes ihr braucht, legen wir bei der Einführung gemeinsam mit euch und eurem Treuhänder fest.
Häufige Fragen zu MWST
Deine Frage ist nicht dabei? Frag uns direkt – das Erstgespräch ist kostenlos und unverbindlich.
Wie hoch ist die MWST in der Schweiz?
Seit dem 1. Januar 2024 beträgt der Normalsatz 8,1 %, der reduzierte Satz 2,6 % und der Sondersatz für Beherbergung 3,8 %.
Ab welchem Umsatz muss ich MWST abrechnen?
Ab einem Jahresumsatz von CHF 100’000 aus steuerbaren Leistungen im In- und Ausland. Wer darunter liegt, kann sich freiwillig anmelden, etwa um Vorsteuer abziehen zu können.
Kann ich die MWST jährlich abrechnen?
Ja, seit 2025 auf Antrag, wenn euer Jahresumsatz CHF 5’005’000 nicht übersteigt. Unter dem Jahr leistet ihr dann Ratenzahlungen, abgerechnet wird einmal pro Jahr.